Bei unserer Beratung wird speziell darauf geachtet und mit den Klienten besprochen, welche Aufwendungen für das angestrebte Resultat angemessen sind.

Der massgebliche Stundenansatz wird anlässlich der Mandatsübergabe festgelegt. Auslagen wie Wegspesen, Porti und Barauslagen sind zusätzlich zu vergüten und unterliegen zusammen mit dem Honorar der Mehrwertsteuer. Davon ausgenommen sind Dienstleistungen für im Ausland ansässige Privatpersonen oder Unternehmen.

Auf Wunsch unterbreiten wir gerne Kostenschätzungen. Zudem besteht jederzeit Anspruch auf die Erstellung einer detaillierten Abrechnung der aufgelaufenen Aufwendungen. Bei Beendigung des Mandats erfolgt eine Honorarnote über sämtliche Aufwendungen und Auslagen.